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Feinstaubplakette? Keine Kennzeichnungspflicht für AIXAM Leicht-KFZ!

Keine Kennzeichnungspflicht für AIXAM Leicht-KFZ!

Seit 01.03.2007 gilt in Deutschland die so genannte Plakettenverordnung. Diese regelt, welche Fahrzeuge, je nach Höhe ihres Schadstoffausstosses, mit welcher Plakette zu kennzeichnen sind. Die Städte können dann im Falle zu hoher Luftverunreinigungen den Verkehr innerhalb einer gekennzeichneten Verkehrsverbotszone verbieten. In diese Zone dürfen dann nur noch Fahrzeuge mit den farbigen Plaketten. Es gibt aber auch Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht. Neben einigen anderen Ausnahmen brauchen zwei- und dreirädrige Fahrzeuge keine Plakette anbringen. In der europäischen Richtlinie 2002/24/EG ( bis 2003 EU-Richtlinie 92/61 ) wird die Typgenehmigung  geregelt.

Die unter diese Richtlinie fallenden Kraftfahrzeuge sind:

  • Kleinkrafträder
  • Krafträder
  • Dreiradfahrzeuge
  • Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von weniger als 350 kg, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einer maximalen Nennleistung von 4 kW
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